
Ausbildung der Ausbilder (HWK) -berufsbegleitend
Ziel | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalt | Abschluss | Stundenumfang | Schulungsort | Gebühr | Ansprechpartner | Online Buchen | Drucken
Ziel
Der Lehrgang bereitet die Teilnehmer auf die nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 erforderliche Ausbildereignungsprüfung vor der Handwerkskammer vor.
-anerkannt als Meister Teil IV
Zielgruppe
Wer ausbilden möchte und dazu die fachliche Eignung zur Ausbildung im Sinne des § 76 BBiG nachweist, ohne dass das 24.Lebensjahr vollendet zu sein braucht.
(Ausbilder, Büro- und Verkaufskräfte der Handwerksbetriebe, Meisteranwärter)
Inhalt
Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse gemäß § 20 des Berufsbildungsgesetzes
4 Handlungsfelder:
1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
3. Ausbildung durchführen
4. Ausbildung abschließen
Abschluss
Ausbildereignungsprüfung vor dem Fortbildungsprüfungsausschuss der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern,
Bundesweit anerkannter Abschluss
Gebühr
400,00 € zzgl. 24,90 € für das Lehrbuch und ca. 127,82 € Prüfungsgebühren
h][/h]Fördermöglichkeiten:
- BAföG-AFBG - Informationen über die Landkreise - Amt für Ausbildungsförderung
- Begabtenförderung bis zu 25.Lebensjahr -HWK Ostmecklenburg-Vorpommern
- Die Ausgaben können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden
- ESF-Förderung mittels Bildungsscheck möglich

